Die
Kanzlei Eckhardt betreut Sie in den klassischen Rechtsgebieten. Wir
vertreten Sie bundesweit an den Oberlandes-, Land- und Amtsgerichten,
sowie vor den Verwaltungs-, Arbeits- und Sozialgerichten.
Schwerpunktmäßig konzentriert sich die Rechtsberatung auf
die Themenkreise:
Arbeitsrecht
Gesellschaftsrecht
Wettbewerbs-, Urheber- und Markenrecht
Mietrecht
Familienrecht
Neben den üblichen Leistungen einer Rechtsanwaltskanzlei bieten
wir
im Zusammenwirken mit Japanern und Japanologen, eine Rechtsberatung
für japanische Mandanten an. Hierbei steht die Korrespondenz auf
Japanisch im Vordergrund. Darüber hinaus kooperiert die Kanzlei
Eckhardt mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, so dass
über die Korrespondenzleistung der Kanzlei weitere
Dienstleistungszweige erschlossen werden können.
Unsere Mandantschaft ist gemischt. Wir beraten Privatmandanten ebenso
wie Firmen, welche ein auf Dauer angelegtes Beratungsverhältnis
wünschen, um ihre eigene Rechtsabteilung zu unterstützen oder
zu ersetzen. Unsere Aufgabe ist es, bei der prozessualen Durchsetzung
von Ansprüchen, sowie der Abwehr von Ansprüchen
verantwortungsvoll die Interessen unserer Mandantschaft engagiert zu
vertreten. Wesentlich hierbei ist, dass wir bereits im Vorfeld einer
gerichtlichen Auseinandersetzung die Möglichkeit haben, Konflikte
zu erkennen und dementsprechend Unstimmigkeiten von vornherein
vermieden oder beseitigt werden können.